Beitragsordnung / Finanzordnung

Vereinsmitgliedsanträge
 

Beitragsordnung des SV Valtenberg e.V. Neukirch/ Lausitz  - Volleyball
gültig ab:  01.01.2006

 

Bankverbindung:   
Kreisparkasse Bautzen,  BLZ: 855 500 00,  Konto: 1000 510 910

 

I.   Allgemeine Bestimmungen 

1.   Eingeschriebene Mitglieder 
Eingeschriebene Mitglieder sind Personen, die in den Sportverein Valtenberg e. V.
als Mitglied eingetragen sind, die Satzung anerkennen. 

2.   Gäste
Gäste sind Teilnehmer die zeitlich begrenzt am Sportbetrieb teilnehmen.                                                                            
 (z.B. zum Schnuppern, für Einmalveranstaltungen oder bei beruflichen Erfordernissen)

3.   Erwerb des Gästestatus
Den Gästestatus erhalten nicht eingeschriebene Mitglieder bis zum Erwerb der Mitgliedschaft im Verein.                     
Eingeschriebene Mitglieder können den Gästestatus schriftlich unter Angabe von Gründen ( analog Pkt. 2)   beantragen. Dies ist dem Vorstand anzuzeigen.
Der Gästestatus für eingeschriebene Mitglieder gilt nur für das laufende Geschäftsjahr in dem er beantragt wurde. 

4.   Beitragspflicht
Für alle eingeschriebenen Mitglieder besteht Beitragspflicht. Für alle Beitragsermäßigungen ist ein schriftlicher Antrag 
 an den Vorstand zu richten. 

5.   Beitragsentrichtung
Die Beitragsentrichtung erfolgt gemäß Satzung bis spätestens Ende erstes Quartal eine jeden Jahres.
Eine abweichende Beitragszahlung ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich. 
 Die Beitragsentrichtung ist auf Antrag auch in 4 gleichen  monatlichen Raten, fällig jeweils bis Ende des ersten Monats eines Quartals, möglich. Bei dieser Form der Beitragsentrichtung ist dem SV Valtenberg eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

6.   Verstoß gegen die Beitragspflicht
Bei Nichtzahlung des festgelegten Beitragssatzes erfolgt eine Mahnung durch den
Gesamtvorstand mit Fristsetzung.
Hat ein eingeschriebenes Mitglied trotz Mahnungen den Beitrag bis Ende des
Dritten Quartals nicht bezahlt, so ist auf Beschluss des Vorstandes eine
Kündigung der Mitgliedschaft gemäß § 5 der Satzung zu veranlassen.

II.   Aufnahmegebühren

1.   Bemerkungen
Für die Neuaufnahme von Mitgliedern wird ein einmaliger Beitrag zur finanziellen und
organisatorischen Absicherung der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dieser
neuen Mitgliedschaft stehen, erhoben. Die Verwendung dieser finanziellen Mittel
für andere Zwecke ist nicht zulässig.

     

 

 

 

 

 

 

 

2. Aufnahmegebühren

Kinder und jugendliche bis :
zum 18. Geburtstag (incl. lfd. Gj)


Erwachsene:

 

10,00 €
  10,00 €

 

20,00 €
 

 

 

 
III. Beitragssätze für eingeschriebene Mitglieder

 

 


 

 

 2. Mitgliedsbeitrag (jährlich,
inklusive Sportvers. und
Turnierbeitrag) 

 

 

 

Kinder und jugendliche bis
zum 18. Geburtstag (inkl. lfd. Gj)


Erwachsene

Azubis, Studenten bis max.30.Geburtstag


Arbeitslosenhilfeempfänger
Sozialhilfeempfänger

48,00 €

 

120,00 €

         72,00 €

 

          48,00 €


 

Ratenzahlungen sind möglich und sind laut Punkt 5 abzustimmen!
                              

 
B. Beiträge pro Quartal

1.  Mitgliedsbeiträge

Kinder und jugendliche bis
zum 18. Geburtstag (inkl. lfd. Gj)


Erwachsene

Azubis, Studenten bis max.30.Geburtstag


Arbeitslosenhilfeempfänger
Sozialhilfeempfänger

 

12,00 €

30,00 €

18,00 €

 

18,00 €

 

 C. Beitragermäßigungen auf Grundlage des höchsten Beitragssatzes

 

Ermäßigungen nach

Verdienststaffelung

auf Nettobasis

Nettoeinkommen über 1001 €

 

Nettoeinkommen über 901-1000 €

Nettoeinkommen über 801-900 €

Nettoeinkommen über 701-800 €

Nettoeinkommen unter 700 €

           120,00 €

           108,00 €

96,00 €

84,00 €

72,00 €

 

Ermäßigungen sind nur auf Antrag an den Vorstand und unter Vorlage von 2 aufeinander folgenden
Einkommensnachweisen ( zur Einsicht) möglich. Der Antrag ist bis 31.01. des laufenden Geschäftsjahres
zu stellen. Erfolgt die Zustimmung durch den Vorstand ist der fällige Beitrag in einer Rate bis 31.03. des
laufenden zu entrichten.

  

VI. Beitragssätze für Gäste

A. jährliche Beiträge

1. Sportversicherung

pauschal 

  

 

 

 

 

2. Trainings- und Turnierbeitrag

Kinder und jugendliche bis
zum 18. Geburtstag (inkl. lfd. Gj)


Erwachsene

Azubis, Studenten bis max.30.Geburtstag


Arbeitslosenhilfeempfänger
Sozialhilfeempfänger

 

Für alle je Aufwand

 


3,00 €

6,00 €

4,50 €

 

4,50 €

 

*1

 

 

 

 

 

 

 *1 …  entsprechend Beschluss, anteilig der monatlichen Beiträge Erwachsene abzüglich der Versicherung


 

 SV Valtenberg e.V. Neukirch/ Lausitz   -  Volleyball - Finanzordnung
 gültig 01.01.2006

  

I.    Grundsätze
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
 

1.   Finanzierungsquellen
Zur Erfüllung und Durchführung der Aufgaben finanziert sich der
Sportverein Valtenberg e.V.
durch:

a) Beiträge der Mitglieder
b) Zuwendungen, Spenden, Sachspenden
c) sonstige Einnahmen

 2. Geschäftsjahr
      
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 

3.   Finanzierung
Die Finanzierung der Aufgaben des Sportverein Valtenberg e.V.  erfolgt  auf
Grundlage des vom Vorstand bestätigten Finanzplanes.

 3.  Rechenschaftspflicht
Der Schatzmeister ist dem Sportverein Valtenberg e.V. gegenüber verantwortlich
und Rechenschaftspflichtig in den Einnahmen, Ausgaben und im Belegwesen.
 

II.   Beiträge der Mitglieder 

1.   Mitgliedsbeiträge
Der Sportverein Valtenberg e.V. ist berechtigt von seinen Mitgliedern einen
Beitrag zu erheben.

 2.  Abführung
Die Abführung an den Vorstand erfolgt entsprechend der Beitragsordnung.

 

III.            Kassenverwaltung

1.            Grundsatz

     
Die im Sportverein Valtenberg e.V. bestehende Kasse ist die einzige einnehmende
      und ausgebende Stelle.
      Kein Organ des Sportverein Valtenberg e.V. hat  Zahlungen entgegenzunehmen
      und Ausgaben zu Leisten.

2.  Zahlungsverkehr
    
Der Zahlungsverkehr des Sportverein Valtenberg e.V. hat grundsätzlich über dessen
     Kassen – bzw. dessen Bankkonto zu erfolgen.
     Jeder Ausgabe – und Einnahmebeleg ist durch den Schatzmeister bzw. Vorstand zu prüfen, die
     sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen. Der Vorstand  ermächtigt den Schatzmeister
     zur Führung Bankkontos des Vereins.
     Der Schatzmeister wird mit als Verfügungsperson für das Vereinskonto eingetragen.

3.  Überwachung              
    
Der Schatzmeister ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten verantwortlich.
     Er überwacht die Einhaltung des Finanzplanes, den Zahlungsverkehr und übt die
     Kontrolle über die Kassenführung aus.

4.  Rechenschaft
   
  Der Schatzmeister hat nach Ablauf  des Geschäftsjahres dem Vorstand
      unter Angabe einer genauen Übersicht über die Vermögensverhältnisse sowie aller
      Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft zu legen. Er bedient sich zur Realisierung
      buchhalterischer Methoden. Der Schatzmeister hat bei Prüfung der Kassenbelege durch
      die Revisionskommission oder dem Finanzamt Unterstützung zu leisten.


IV.  Verfügungsrahmen innerhalb des Verein

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung kann: 

a) Der Vorsitzende des Sportverein Valtenberg e.V. in eigener Verantwortung
     bis zu einem Betrag von   1000,00 €
b) Der Schatzmeister mit Gegenzeichnung  eines Vorstandsmitgliedes bis zu
     einem Betrag von   500,00  € im Einzelfall verfügen.
c) Verfügungen, die im Einzelfall 1000,00 € übersteigen, bedürfen der Zustimmung des
    Vorstandes (mindestens 2 Vorstandsmitglieder) des Sportverein Valtenberg e. V. .
d) Rechtsverbindlichkeiten sind durch die in der Satzung festgelegten Vertreterregelung
     abzuschließen.  [ u. a. Aufträge, Zusagen und allen Rechtsgeschäften mit Dritten ] 

V.  Revision
    
Die Revisionskommission soll jährlich mindestens einmal Kassen – und Buchprüfung
     vornehmen und dem Vorstand des Sportverein Valtenberg e. V. schriftlich berichten.

VI. Geldstrafen
    
Geldstrafen können vorbehaltlich dem Beschluss einer Rechts- und Verfahrensordnung des    
     Sportverein Valtenberg e. V. ausgesprochen werden, wenn gegen die Bestimmungen der
     Spielordnung, der Rechts – und Verfahrensordnung, der Finanzordnung, der Beitrags-
     ordnung, der Satzung, der Verwaltungsrichtlinien und Weisungen der zuständigen Organe
     des Sportverein Valtenberg e. V.  verstoßen wurde.

VII. Fahrtkostenvergütung
     
Fahrtkosten können für Fahrten, die im Rahmen der Punktspiele anfallen, erstattet werden.
      Der Vorstand entscheidet hierbei nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vereins.
      Fahrtkosten für Fahrten, welche im Auftrag des Vorstandes erfolgen sowie zur
      Aufrechterhaltung des Spiel – und Trainingsbetriebes notwendig sind, werden erstattet.
      Voraussetzung für die Gewährung ist die Mitnahme von mindestens drei Mitgliedern bei
      Punktspielfahrten sowie eine ordnungsgemäße Abrechnung der gefahrenen Kilometer.
      Bei der Benutzung privater Kraftfahrzeuge kann je Kilometer nachstehendes
      Kilometergeld gewährt werden.

       a) privater PKW                                               0,10 €

Personen – oder  Sachschäden die bei der Benutzung privater Kraftfahrzeuge eintreten können, übernimmt der Sportverein Valtenberg e. V. nicht.
Sie sind über eigenständig abzuschließende Versicherungen selbst abzuwickeln.
Für Fahrten, welche im Auftrag des Vorstandes erfolgen oder zur Aufrechterhaltung
des Spiel – oder Trainingsbetriebes erforderlich sind, wird ein einheitliches
Kilometergeld gewährt. 

a) Vorstand                                       0.10 €

Die Finanzordnung wird mit Protokoll vom 15.10.1993 verbindlich.
Die Finanzordnung wird mit Protokoll vom 08.04.1995 geändert (Punkt VII.).
Die Finanzordnung wird mit Protokoll vom 24.08.2001 geändert (Euro – Anpassung)
Die Finanzordnung wird mit Protokoll vom 03.03.2006 geändert (Neugestaltung- Beitragserhöhung)

 

© gb SV Valtenberg e.V. 2006 


 

Jetzt anmelden - Vereinsmitgliedsanträge