Beitragsordnung
/ Finanzordnung
Vereinsmitgliedsanträge
Beitragsordnung des SV Valtenberg e.V.
Neukirch/ Lausitz - Volleyball
gültig
ab: 01.01.2006
Bankverbindung:
Kreisparkasse Bautzen,
BLZ: 855 500 00,
Konto: 1000 510 910
I. Allgemeine Bestimmungen
1.
Eingeschriebene Mitglieder
Eingeschriebene Mitglieder sind Personen, die in den Sportverein
Valtenberg e. V.
als Mitglied eingetragen sind, die Satzung
anerkennen.
2.
Gäste
Gäste sind Teilnehmer die zeitlich begrenzt am Sportbetrieb
teilnehmen.
(z.B. zum Schnuppern, für Einmalveranstaltungen oder bei beruflichen
Erfordernissen)
3.
Erwerb des Gästestatus
Den Gästestatus erhalten nicht eingeschriebene Mitglieder bis zum Erwerb
der Mitgliedschaft im Verein.
Eingeschriebene Mitglieder können den Gästestatus schriftlich unter Angabe
von Gründen ( analog Pkt. 2) beantragen. Dies ist dem Vorstand
anzuzeigen.
Der Gästestatus für eingeschriebene Mitglieder gilt nur für das laufende
Geschäftsjahr in dem er beantragt wurde.
4.
Beitragspflicht
Für alle eingeschriebenen Mitglieder besteht Beitragspflicht. Für alle
Beitragsermäßigungen ist ein schriftlicher Antrag
an den Vorstand zu richten.
5.
Beitragsentrichtung
Die Beitragsentrichtung erfolgt gemäß Satzung bis spätestens Ende erstes
Quartal eine jeden Jahres.
Eine abweichende Beitragszahlung ist nur mit Zustimmung des Vorstandes
möglich. Die
Beitragsentrichtung ist auf Antrag auch in 4 gleichen monatlichen Raten,
fällig jeweils bis Ende des ersten Monats eines Quartals, möglich. Bei
dieser Form der Beitragsentrichtung ist dem SV Valtenberg eine
Einzugsermächtigung zu erteilen.
6.
Verstoß gegen die Beitragspflicht
Bei
Nichtzahlung des festgelegten Beitragssatzes erfolgt eine Mahnung durch
den
Gesamtvorstand mit Fristsetzung.
Hat ein eingeschriebenes Mitglied trotz Mahnungen den Beitrag bis Ende des
Dritten Quartals nicht bezahlt, so ist auf Beschluss
des Vorstandes eine
Kündigung der Mitgliedschaft gemäß § 5 der Satzung zu veranlassen.
1.
Bemerkungen
Für die Neuaufnahme von Mitgliedern wird ein einmaliger Beitrag zur
finanziellen und
organisatorischen Absicherung der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit
dieser
neuen Mitgliedschaft stehen, erhoben. Die
Verwendung dieser finanziellen Mittel
für andere Zwecke ist nicht zulässig.
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2. Aufnahmegebühren |
Kinder und jugendliche bis :
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10,00 €
20,00 € |
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III.
Beitragssätze für eingeschriebene Mitglieder
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2.
Mitgliedsbeitrag (jährlich,
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Kinder und jugendliche bis
Azubis, Studenten bis max.30.Geburtstag
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48,00 € 120,00 € 72,00 €
48,00 € |
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Ratenzahlungen sind möglich und sind laut Punkt 5 abzustimmen!
B. Beiträge pro Quartal
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1. Mitgliedsbeiträge |
Kinder und jugendliche bis
Azubis, Studenten bis max.30.Geburtstag
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30,00 € 18,00 €
18,00 € |
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C. Beitragermäßigungen auf Grundlage des höchsten Beitragssatzes
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Ermäßigungen nach Verdienststaffelung auf Nettobasis |
Nettoeinkommen über 1001 € Nettoeinkommen über 901-1000 € Nettoeinkommen über 801-900 € Nettoeinkommen über 701-800 € Nettoeinkommen unter 700 € |
120,00 € 108,00 € 96,00 € 84,00 € 72,00 € |
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Ermäßigungen sind nur auf Antrag an den Vorstand und unter Vorlage von 2
aufeinander folgenden
Einkommensnachweisen ( zur Einsicht) möglich. Der Antrag ist bis 31.01.
des laufenden Geschäftsjahres
zu stellen. Erfolgt die Zustimmung durch den Vorstand ist der fällige
Beitrag in einer Rate bis 31.03. des
laufenden zu entrichten.
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1. Sportversicherung pauschal
2. Trainings- und Turnierbeitrag |
Kinder und jugendliche bis
Azubis, Studenten bis max.30.Geburtstag
Für alle je Aufwand |
6,00 € 4,50 €
4,50 €
*1 |
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*1
… entsprechend Beschluss, anteilig der monatlichen Beiträge Erwachsene
abzüglich der Versicherung
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